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BfA staatlichen Bezuschussung für Bürostühle

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Kurzbeschreibung:

Allgemeine Informationen zur staatlichen Bezuschussung für Bürostühle


Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
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Produktbeschreibung

Allgemeine Informationen zur staatlichen Bezuschussung für Bürostühle


Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.



Welche Anforderungen muss der Bürostuhl erfüllen?

Die gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, dass Bürostühle ergonomisch gestaltet und standsicher sein sollen. Sitzhöhe, Sitztiefe und Rückenlehne müssen verstellbar sein. Ein guter ergonomischer, orthopädischer Bürostuhl sollte jedoch über die gesetzlichen Richtlinien hinaus noch weitere Funktionen aufweisen z.B.:

• eine verstellbare Bandscheibenstütze (Lordosenstütze oder Schukra-Bandscheibenstütze)
• eine Synchron-Mechanik



Der ergonomische Bürostuhl Löffler Tango

In unserem Sortiment führen wir auch Bürodrehstühle mit besonderer, ergonomischer Ausstattung und wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit z.B. den Löffler TANGO TG 2450 bei sich zuhause oder direkt am Arbeitsplatz zu kostenfrei testen. Und das Beste: Wir kümmern uns um die Abrechnung, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Lediglich der eventuell anfallende Differenzbetrag zwischen Zuschuss und Kaufpreis wird Ihnen separat in Rechnung gestellt.

Der Löffler TANGO TG 2450 ist mit der patentierten Ergo-Top Technologie® ausgestattet und wird u.a. von der IGR (Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer/innen e.V.) empfohlen.


Den Löffler TANGO vor dem Kauf erst mal testen? Völlig kostenfrei und absolut unverbindlich?

Diese faires Angebot unterbreiten wir Ihnen. Fragen? Rufen Sie uns an: 0211 52620

kostenfreier Teststuhl Löffler TANGO (Bitte auf die Verlinkung klicken)



Zur Antragstellung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

• Ein ärztliches Attest von einem Facharzt (Orthopäde)
• Oder Entlassungsbericht der Reha-Klinik
• Eine ausführliche Beschreibung über Ihre Tätigkeit
• Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
• Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen

Formular G 100
Formular G 130
Formular G 1143


(Die Formulare erhalten Sie auch von Ihrem Rentenversicherungsträger)

Weitere Infos unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de



WICHTIG!

Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Bezuschussung.



Die Kostenträger:

• Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit
• Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
• Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamten oder Sonderfälle

Voraussetzung: 50% Grad der Behinderung oder 30% mit Gleichstellung.



Der Antrag kann bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:

• Bundesversicherung für Angestellte BfA
• Landesversicherungsanstalten LVA
• Berufsgenossenschaften
• Knappschaftsversicherung
• Hauptfürsorgestellen
• Bundesanstalt für Arbeit



Ansprechpartner bei der Antragstellung:

Wenn Sie weitere Fragen zu der Antragsstellung für einen Bürostuhl haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

• Reha-/Sozialberater der Rehakliniken
• Reha-Berater der Rentenversicherungsträger
• Technische Berater der Arbeitsämter
• Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Informationen keine Gewähr übernehmen können.


Technische Daten

Keine Daten