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Schwerentflammbarkeit - Kein Buch mit sieben Siegeln


Wer einmal einen Brand erlebt hat, wird dies nie wieder vergessen. Gerade im öffentlichen Bereich werden Themen wie Brandschutz, Schwerentflammbarkeit und Nichtbrennbarkeit immer bedeutender. Im Bezug auf Möbel gibt es hier aber oft Unsicherheiten und Missverständnisse. Besonders für Architekten, Sachverständige und Objekteinrichter ist es von großer Wichtigkeit, dass das Thema Schwerentflammbarkeit kein sprichwörtliches Buch mit sieben Siegeln bleibt.

Schwerentflammbarkeit und die Baustoffnorm B1

Die Begriffe „Normalentflammbarkeit“ und „Schwerentflammbarkeit“ sind Bezeichnungen für das Brandverhalten von Baustoffen, entsprechend der Normen B2 und B1 der DIN 4102. Diese werden durch ein allgemeines bauaufsichtliches bzw. baurechtliches Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle für großflächig verlegte Boden-, Wand- und Deckenmaterialien vergeben, also zum Beispiel für Baumaterialien, aber auch Teppiche oder Gardinen.

Die richtige Norm ist entscheidend

Im öffentlichen Bereich, z.B. an Versammlungsstätten, in öffentlichen Ämtern, sowie an vielen weiteren Orten werden aber auch vermehrt hohe Anforderungen an das Brandverhalten der eingesetzten Möbel gestellt. Dort wird aus Unwissenheit schnell die Anforderung „B1“ von Baumaterialien und Fußbodenbelägen auch auf die Möbel übertragen.

Diese gilt dort aber nicht, denn: „Polstermöbel sind keine Baustoffe!”

Da diese in der Regel aus mehr als einem Material bestehen, können sie nicht nach Din 4102 B1 zertifiziert werden. Dies ist weder technisch möglich, noch im Sinn der Norm. Auch eine Zertifizierung der einzelnen Komponenten reicht nicht aus. Dafür sind die Risiken von Wechselwirkungen und gegenseitigen Beeinflussungen zu groß und die Ansprüche
zu unterschiedlich.

Stattdessen gilt hier die DIN 66 084 „Klassifizierung des Brandverhaltens von Polsterverbunden“ mit den Klassen P-c/P-b/P-a als anerkannte Norm.

Brandschutznormen bei Polstermöbeln

Grundlage für eine Klassifizierung und Zertifizierung nach DIN 66 084 sind die europäische Prüfnorm DIN EN 1021, Teil 1 und 2 „Möbel; Bewertung der Entzündlichkeit von Polstermöbeln; Zündquelle: Glimmende Zigarette bzw. eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme“ sowie die DIN 54 341 „Prüfung von Sitzen für Schienenfahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs; Bestimmung des Brennverhaltens mit einem Papierkissen“. Aber was bedeuten diese Normen? Wie darf sich das Polstermöbel verhalten?

Der Zigarettentest

Die Situation:
Eine brennende Zigarette fällt auf die Sitzfläche.

Die Normen:
DIN 66 084 P-c als Klassifizierungsnorm, DIN EN 1021 Teil 1 als Prüfnorm

Die Prüfung:
Getestet wird an einem Versuchsmöbel oder einem Modellsitz mit einer brennenden Zigarette, die auf das Polster gelegt wird. Der Test ist bestanden, wenn der Polsterverbund innerhalb von 60 Minuten weder entzündet ist, noch fortwährend schwelt.

Der Streichholztest

Die Situation:
Ein brennendes Streichholz fällt auf die Sitzfläche.

Die Normen:
DIN 66 084 P-b als Klassifizierungsnorm, DIN EN 1021 Teil 2 als Prüfnorm.

Die Prüfung:
Getestet wird an einem Versuchsmöbel oder einem Modellsitz mit einer 35-mm Gasflamme, die 15 Sekunden an das Polster gehalten wird und das brennende Streichholz simuliert. Der Test ist bestanden, wenn der Polsterverbund spätestens 2 Minuten nach Ende der Beflammung selbst verlischt und das Schwelen die Ränder des Polsters nicht erreicht.

Der Papierkissentest

Die Situation:
Eine brennende Zeitung oder brennende Papiere fallen auf die Sitzfläche.

Die Normen:
DIN 66 084 P-a als Klassifizierungsnorm, DIN 54341 als Prüfnorm.

Die Prüfung:
Getestet wird mit einem Versuchsmöbel oder einem Modellsitz mit einem genormten 100 Gramm Kissen aus zerknülltem Zeitungspapier, das auf die Sitzfläche gelegt und angezündet wird. Der Test ist bestanden, wenn die Flamme die Höhe der Rückenlehne um nicht mehr als 45 cm übersteigt, die Armlehnen nicht erreicht werden und der Polsterverbund nach 15 Minuten selbst verlischt. Dieser Test kommt auch in der Prüfung von Sitzen in Schienenfahrzeugen zum Einsatz.