Bezuschussung für Bürostühle & Schreibtische
Wussten Sie, dass ergonomische Bürostühle und höhenverstellbare Schreibtische unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bezuschusst werden können? Viele Menschen, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen auf ergonomische Arbeitsplatzlösungen angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Förderung – z. B. durch die Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder gesetzliche Krankenkassen.
WICHTIG: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden (ansonsten erlischt der Anspruch). Vergewissern Sie sich darüber hinaus, dass Ihr Arbeitgeber den Einsatz des Hilfsmittels an Ihrem Arbeitsplatz erlaubt. Denn: Ihr Arbeitnehmer entscheidet darüber, welche Arbeitsmittel im Betrieb verwendet werden dürfen und welche nicht.
Unser Service für Sie
- kostenlose Beratung zur Produktauswahl
- Angebotserstellung für Kostenträger
- ergonomische Fachberatung durch unser geschultes Team
Wichtige Informationen zur Bezuschussung
Bezuschussungen sind in erster Linie für Personen gedacht, die aus medizinischen oder beruflichen Gründen auf eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung angewiesen sind. Anspruchsberechtigt sind u. a.:
Berufstätige mit orthopädischen oder chronischen Erkrankungen wie Skoliose (ab 4° Cobb-Winkel) oder Morbus Bechterew
Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung
Personen im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung (z. B. nach längerer Krankheit)
Auszubildende und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen
Arbeitnehmer:innen im Homeoffice, wenn die gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt
Je nach Situation und zuständigem Träger können die Kosten vollständig oder anteilig übernommen werden. Die häufigsten Kostenträger sind:
Deutsche Rentenversicherung
– Zuständig, wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben oder eine medizinische Reha absolviert haben.
– Antrag über „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“
– Bezuschussung bis zu 100 % möglich
Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
– Bei Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder beruflicher Neuorientierung
– Zuschüsse im Rahmen der „Eingliederungshilfe“ oder bei Maßnahmen zur beruflichen Reha
Integrationsamt / Inklusionsamt
– Für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung
– Individuelle Unterstützung, ggf. auch zusätzlich zur DRV oder Agentur für Arbeit
Berufsgenossenschaften (BG)
– Zuständig bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
– Übernahme der Kosten für erforderliche Arbeitsmittel möglich
Gesetzliche Krankenkassen
– Bezuschussung ist seltener, aber in Ausnahmefällen (z. B. auf ärztliche Verordnung) möglich
Die Höhe der Förderung ist individuell und abhängig von:
dem zuständigen Kostenträger
dem medizinischen Bedarf (ärztliches Attest erforderlich)
der beruflichen Situation
dem konkreten Hilfsmittel (z. B. orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Tisch)
Richtwerte:
Ergonomischer Bürostuhl: Zuschüsse um die 400 €
Arthrodesenstuhl: Zuschüsse bis 1.305 €
Höhenverstellbarer Schreibtisch: Zuschüsse um die 1.200 €
In vielen Fällen werden die Kosten vollständig übernommen, insbesondere wenn ein medizinisches Gutachten oder eine ärztliche Verordnung vorliegt.
1. Ärztliches Attest einholen:
Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt bestätigen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen einen ergonomischen Arbeitsplatz benötigen.
2. Kostenträger ermitteln:
Je nach Lebenssituation ist die Rentenversicherung, das Arbeitsamt oder eine andere Stelle zuständig. Wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen z. B. ein Reha-Berater der Rentenversicherung weiter.
3. Antrag stellen:
Reichen Sie das Attest zusammen mit dem entsprechenden Formular bei Ihrem Kostenträger ein. Informationen und Anträge finden Sie z. B. hier:
Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de → „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de → „Reha / Teilhabe am Arbeitsleben“
Integrationsamt: www.integrationsaemter.de
Berufsgenossenschaften: Kontakt über den jeweiligen Arbeitgeber
4. Angebot einholen:
Viele Kostenträger verlangen ein konkretes Angebot. Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot für einen ergonomischen Bürostuhl, einen Arthrodesenstuhl oder einen höhenverstellbaren Schreibtisch aus unserem Sortiment.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Änderungen der Kostenträger vorbehalten.